Studienergebnissse zum VorstAG: 90% der Aufsichtsratsvorsitzenden schließen eine D&O Versicherung ab

Januar 18, 2010 on 8:16 am

Die internationale Personalberatung Odgers Berndtson hat zusammen mit der Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft Nieding + Barth eine aktuelle Studie zum Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) durchgeführt. Erstmals befragt wurden 650 Aufsichtsratsvorsitzende in Deutschland börsennotierter Aktiengesellschaften zu Zweckmäßigkeit und Konsequenzen der neuen gesetzlichen Regelungen für ihre Aufsichtstätigkeit.

Die verschärften Haftungsbestimmungen des VorstAG, insbesondere die persönliche Haftung, werden von deutschen Aufsichtsräten überwiegend kritisch beurteilt. So hat die Absicherung des persönlichen Risikos für die befragten Aufsichtsratsvorsitzenden oberste Priorität: Mehr als 90 % der Befragten werden eine Haftpflichtversicherung (D&O) abschließen. Darüber hinaus wollen sich die Aufseher durch die Verbesserung des Berichtswesens (42 %), durch Stichprobenkontrollen (32 %) sowie durch die Erstellung von Gutachten (23 %) absichern. Gleichzeitig geht die Mehrheit der Aufsichtsratsvorsitzenden davon aus, dass die Aufsichtstätigkeit zukünftig weniger attraktiv sein wird.

„Die Arbeit der Aufsichtsräte wird sich in den nächsten Jahren grundlegend ändern. Engagement, Zeitaufwand und persönliches Risiko werden deutlich steigen. Insofern ist die Absicherung der Haftungsrisiken als ein erster Schritt durchaus nachvollziehbar“, wertet Michael Proft , Partner von Odgers Berndtson und Leiter der Studie, die geplanten Maßnahmen. „Wichtig ist jedoch, dass im zweiten Schritt Maßnahmen zur weiteren Professionalisierung der Aufsichtsarbeit ergriffen werden“, so Proft weiter.

Um der Aufsichtsrolle zukünftig besser gerecht zu werden, fordern 65 % der Befragten mehr Fachkompetenz in den Aufsichtsräten. Drei Qualifikationen sind nach Ansicht der Aufsichtsratsvorsitzenden zukünftig zwingend für Aufsichtspositionen: Branchenkenntnis, Erfahrung in der Unternehmensführung sowie eine fundierte finanzwirtschaftliche Ausbildung. Trotz der erhöhten Anforderungen hält jedoch nur jeder Fünfte die Etablierung eines Berufsaufsichtsrats für sinnvoll. „Der Berufsaufsichtsrat ist grundsätzlich eine Alternative, da er eine qualifizierte Grundlage für die Aufsichtstätigkeit sicher stellt“, kommentiert Rechtsanwalt Klaus Nieding , Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und Co-Leiter der Studie. „Damit sich dieser Berufsstand weiter durchsetzen kann, muss die Aufsichtstätigkeit jedoch auch entsprechend kompensiert werden.“ Gemäß Umfrage sprechen sich 86 % der Befragten für eine höhere Vergütung der Mandatsträger aus.

Um neue Aufsichtsratsmitglieder zu finden, wollen zwei Drittel der Aufsichtsratsvorsitzenden ihr eigenes Netzwerk nutzen, ebenfalls zwei Drittel wollen einen professionellen Personalberater beauftragen. Vorstände wollen die wenigsten bei der Suche einbeziehen. „Aufsichtsratsvorsitzende sollten klare Anforderungsprofile für ihre Ratsmitglieder erarbeiten und gezielt Kompetenzlücken füllen“, empfiehlt Berater Proft . „Auf diese Weise kann das fachlich-organisatorische Risiko im Kontrollgremium deutlich vermindert werden.“

Die Bekanntheit und Beurteilung des VorstAG und dessen Auswirkungen korrelieren gemäß Umfrage mit der Größe der Unternehmen: So sind Aufsichtsratsvorsitzende von DAX-Unternehmen besser informiert als ihre Kollegen aus dem SDAX, beurteilen das neue Regelumfeld jedoch auch am kritischsten, während Aufsichtsratsvorsitzende aus SDAX-Unternehmen die neuen Regeln eher als hilfreich erachten. „Das stimmt mit den Rückmeldungen überein, die wir in der Hauptversammlungssaison 2009 von den Aufsichtsräten erhalten hatten“, so Rechtsanwalt Klaus Nieding . „Die Dringlichkeit ist jedoch allen Befragten bewusst: Fast alle Aufseher wollen binnen eines Jahres Schritte einleiten, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen, 75 % sogar innerhalb von sechs Monaten.

Methodik

Die Befragung wurde in der Zeit vom 31. Juli bis 30. September 2009 unter 650 Aufsichtsratsvorsitzenden deutscher börsenotierter Aktiengesellschaften durchgeführt. Es handelte sich hierbei um eine schriftliche Befragung in Form eines Fragebogens mit gestützten Fragen zum Inhalt und Verständnis des VorstAG.

Die vollständigen Ergebnisse finden Sie in der aktuellen Studie „Neue Regelungen für Aufsichtsräte – die Sicht der Aufsichtsratsvorsitzenden“ . Ein Exemplar der Studie können Sie anfordern unter: [email protected] .

Über Nieding + Barth:

Nieding + Barth gehört zu den führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht, Investorenvertretung und Anlegerschutz. Seit über 15 Jahren ist die Kanzlei in der Hauptversammlungsvertretung von Aktionären aktiv und verfügt über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Die Anwälte von Nieding + Barth nehmen in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr. Institutionelle und private Investoren mandatierten Nieding + Barth bisher mit einer Gesamtschadenssumme von mehr als 10 Milliarden Euro.

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